Impressum

Kiriku AG
Zürichstrasse 5
6004 Luzern
Telefon: +41 (0) 41 420 34 90
E-Mail: kitakiriku@gmail.com

Vertreten durch:
Verwaltungsrat:  Rahel Stocker

Registereintrag:
Eingetragen im Handelsregister am 12.05.2016
Rechtssitz der AG: Luzern
Rechtsform: AG
UID: CHE-364.307.508
Handelsregisternummer: CH-100.6.794.588-1
Handelsregisteramt: Luzern

Zweck:

Erziehung und Betreuung von Kleinkindern bis zum Schuleintritt im Rahmen der Führung von Kindertagesstätten; Beratung der Eltern bei der Erziehung von Säuglingen und Kleinkindern; Förderung und Gleichstellung von berufstätigen Müttern und Vätern; Förderung des Austausches zwischen den verschiedenen Generationen sowie Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung; Beteiligungen; Erwerb, Belastung, Veräusserung und Verwaltung von Grundeigentum; Vornahme von Finanzierungen sowie Eingehung von Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte

Aufsichtsbehörde:
Aufsicht und Bewilligung Vorschulalter Für die Kindertagesstätten, Tagesfamilienorganisationen und privaten schulergänzenden Einrichtungen in der Stadt Luzern trifft die Abteilung Kinder Jugend Familie die Abklärungen für die Erteilung der Bewilligung und übernimmt die Aufsicht. Als rechtliche Grundlage dienen die Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und Adoption (PAVO) und die Qualitätskriterien des Verbands Luzerner Gemeinden.
Gesetzliche Grundlagen: die eidgenössische Verordnung vom 19. Oktober 1977 über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (PAVO) ZGB Art. 316 Pflegekinderverordnung des Kantons Luzern Reglement und Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung und die Förderangebote Qualitätskriterien für Kindertagesstätten im Kanton Luzern Qualitätsstandards für die Vermittlung und Begleitung von Tagesfamilien im Kanton Luzern Qualitätsstandards für Schul- und familienergänzende Tagesstrukturen (Horte) Bau- und Zonenreglement (BZR) der Stadt Luzern Alle zwei Jahre ist eine Erneuerung der Betriebsbewilligung notwendig. Diese ist mit einem angemeldeten Aufsichtsbesuch in der Einrichtung verbunden, bei dem die Einhaltung der Qualitätskriterien geprüft wird. Während der Aufsichtsperiode finden unangemeldete Besuche statt und werden allfällige Auflagen geprüft.
Die Kita Kiriku Luzern besitzt die oben genannte Bewilligung.

Nähere Informationen finden Sie unter:

http://www.stadtluzern.ch/de/themenbereiche/?action=showthema&thema_id=437

Berufshaftpflichtversicherung:

AXA Versicherungen AG
General-Guisan-Strasse 40
Postfach 357
8401 Winterthur
Geltungsbereich: Schweiz

Verantwortlich für den Inhalt:

Kiriku AG
Zürichstrasse 5, 6004 Luzern

Bildrechte:

Kiriku AG
Fotografen: Team Kiriku AG

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Quelle: experten-branchenbuch.de